Energieausweis

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Ich erstelle Ihnen den passenden Ausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — und erkläre Ihnen, was die Kennwerte für Ihr Gebäude bedeuten. Nach der Übergabe biete ich Ihnen ein kostenloses, informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis an.

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Ihre Vorteile

  • Kostenloses, informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis nach der Übergabe (gemäß § 80 Abs. 4 GEG)
  • Rechtssichere Erfüllung der Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung
  • Klare Einordnung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes
  • Modernisierungsempfehlungen als Grundlage für gezielte Sanierung
  • Beratung zur richtigen Ausweisart — damit Sie keine unnötigen Kosten haben
  • Schnelle Bearbeitung, auch kurzfristig verfügbar

So läuft die Beratung ab

  1. Klärung der Ausweisart

    Gemeinsam klären wir, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erforderlich bzw. sinnvoll ist.

  2. Datenerfassung

    Beim Bedarfsausweis nehme ich die baulichen und technischen Daten Ihres Gebäudes vor Ort auf. Beim Verbrauchsausweis benötige ich die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

  3. Berechnung und Erstellung

    Auf Basis der erhobenen Daten berechne ich den Energiekennwert und erstelle den Energieausweis gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

  4. Übergabe und Beratungsgespräch

    Sie erhalten den fertigen Energieausweis inklusive einer verständlichen Erklärung der Ergebnisse und optionaler Modernisierungsempfehlungen. Im Anschluss biete ich Ihnen ein kostenloses, informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis an.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität des Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften — unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1978 (ohne nachträgliche Wärmedämmung) ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die Energiekennwerte angegeben werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Nach wesentlichen Änderungen am Gebäude (z. B. energetischer Sanierung) kann es sinnvoll sein, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, um die verbesserten Werte zu dokumentieren.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen von der Ausweisart und der Gebäudekomplexität ab. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger als ein Bedarfsausweis, da weniger Daten erfasst werden müssen. Gerne erstelle ich Ihnen ein konkretes Angebot.

Gibt es ein kostenloses Beratungsgespräch zum Energieausweis?

Ja. Nach der Übergabe des Energieausweises biete ich Ihnen ein kostenloses, informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis an. Beim Verkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen ist ein solches Gespräch nach § 80 Abs. 4 GEG vorgesehen — der Käufer hat es zu führen, wenn es unentgeltlich angeboten wird.

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